Der Humabu wurde für die verschiedensten Hundemarkenformen entwickelt. Um sicher zu gehen, dass auch die Marke deiner Gemeinde optimal auf dem Anhänger sitzt, beachte bitte folgende Silikonmaße: Höhe 33 mm (von Mitte Lochung bis unten), Breite 42 mm (breiteste Stelle).

Die Schraube ist nicht geeignet für Marken mit Loch-Ver­stärkungsöse.

Wähle das Humabu-Modell passend nach den Vorlieben und Eigenarten deines Hundes.
Generell ist das Standard-Modell mit Scherenkarabiner perfekt für alle Hunde geeignet, die mit Geschirr unterwegs sind. Hast du jedoch einen sehr wilden oder wälzfreudigen Hund, solltest du überlegen, ob das Baby-Modell nicht besser zu ihm passt.

Kategorie: Produkte

Wir arbeiten stets an neuen Ideen rund um den Humabu. Findest du also gerade nicht das passende oder du willst mehr ;-), schau doch einfach später noch einmal vorbei!

Ab 25 Euro liefern wir deine Bestellung gratis.

Diese Montageanleitung gilt für alle Humabu-Modelle
Um deine Marken stressfrei anzubringen, brauchst du einen Schlitzschraubendreher (circa 5 bis 6 mm). 1. Löse die Schraube, 2. Führe als erstes den Schraubenschaft durch das Loch deiner ersten Marke (z.B. Tasso-Plakette) sowie durch die Löcher des Silikons. 3. Halte die Marke fest, während du den Silikonanhänger so drehst, dass du die zweite Marke (Loch auf Loch) auf der Gegenseite positionierst. 4. Setze nun das Schraubgewinde (so senkrecht wie möglich) in den Schaft ein und drehe alles fest. Idealerweise drückst du dabei mit einem Finger von hinten gegen den Kopf der Schraubengegenseite – so kann sich diese nicht mitdrehen.

Du wirst bereits beim Aufsetzen der zweiten Marke merken, ob du noch eine Unterlegscheibe dazwischen montieren solltest. Nutze die Unterlegscheiben nur, wenn dir die Marken nicht eng genug auf dem Silikon sitzen. Wichtig ist, dass das Gewinde der Schraube komplett im Schaft versinkt. Da die Materialstärke der Marken je nach Hersteller variieren kann, sollte hier immer individuell entschieden werden.

Das eingesetzte Silikon ist, bei bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß § 30 und § 31 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), gesundheitlich unbedenklich. Die verwendeten Materialien entsprechen den Bestimmungen und Anforderungen des VO (EG) Nr. 1935 /2004 sowie VO (EG) Nr. 2023 / 2006. Des Weiteren entsprechen die aufgeführten Materialien den Anforderungen des Code of Federal Regulations Food and Drugs (FDA) und sind für den vorgesehenen Anwendungszweck unter der folgenden CFR-Kennung gelistet: 21 CFR 177.2600 FDA. REACh & RoHS konform.